Augenärztliche Gutachten & Sehtests
Erstellung von augenärztlichen Gutachten
Wir erstellen Gutachten und Atteste z.B. für Führerschein, Polizei, Bundeswehr, Sportboot, Versorgungsamt etc. Insbesondere für den Erwerb von bestimmten Führerscheinklassen sind augenärztliche Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben.
Für die Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie die Personenbeförderung (P-Schein, Taxi) benötigen Sie ein augenärztliches Gutachten. Für die Klassen A, B, M, L, S und T benötigen Sie dies nur bei eingeschränkter Sehschärfe (unter 0.7/0.7), sonst ist ein augenärztliches Attest nach DIN 58 220 ausreichend.
Alle notwendigen Untersuchungen können Sie bei uns durchführen:
- Bestimmung der Zentralen Sehschärfe (Visus)
- Überprüfung des Gesichtsfeldes (Perimetrie)
- Farbensehen (Anomaloskop)
- Untersuchung des Dämmerungssehens (Mesotest)
- Bestimmung der Blendungsempfindlichkeit
- Überprüfung des Räumlichen Sehens